Ablauf einer Begleitung
Erstgespräch und weitere Begleitung
In einem gemeinsamen Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen, wie eine Beratung oder Therapie aussehen kann. Sie haben danach die Möglichkeit, in Ruhe zu entscheiden, ob Sie eine weitere Begleitung wünschen.
Wenn Sie sich für eine fortlaufende Beratung oder Therapie entscheiden, schließen wir einen Beratungs- und Therapievertrag. Darin werden alle wichtigen Rahmenbedingungen wie Gesprächsdauer, Terminvereinbarungen und Kosten transparent festgehalten. Die Häufigkeit der Gespräche stimmen wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Schweigepflicht
Als Psychologin unterliege ich gemäß § 203 Abs. 1 StGB der Schweigepflicht. Ich bin verpflichtet, alle Informationen, die mir im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie mich ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden.
Kosten
Psychologische Begleitung wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, daher berechne ich für die Gespräche ein Honorar.
Sollten Sie eine private Krankenversicherung bzw. eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen besitzen, können die Kosten unter Umständen erstattet werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Versicherungsanbieter.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ausschließlich für psychotherapeutische Heilbehandlungen (Heilpraktiker-Leistungen) möglich ist. Reine Beratungsleistungen wie die Systemische Beratung werden von den Kassen generell nicht übernommen.
Eine Sitzung dauert 60 bzw. 90 Minuten. Eine 60-minütige Sitzung berechne ich mit 120 €, eine 90-minütige Sitzung mit 170 €. In besonderen Lebenssituationen ist auf Wunsch eine individuelle Anpassung möglich.
Besonderheit zur steuerlichen Behandlung bei Systemischer Beratung:
Da die Systemische Beratung rechtlich als präventive Lebensberatung (Coaching) und nicht als medizinische Heilbehandlung gilt, unterscheidet sich die steuerliche Handhabung. Als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG weise ich auf meinen Rechnungen für Systemische Beratung keine Umsatzsteuer aus. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Sie die Möglichkeit, die Kosten für reine Beratungsleistungen steuermindernd geltend zu machen. Für eine verlässliche Auskunft zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.
Hausbesuche
Gerade bei chronischen Erkrankungen, depressiven Phasen oder im palliativen Setting kann der Weg in eine Praxis eine unüberwindbare Hürde darstellen. Ich biete Ihnen die Möglichkeit von Hausbesuchen im Raum Augsburg an. So können wir in Ihrer gewohnten Umgebung an Ihrer Stabilisierung und Lebensqualität arbeiten. Für Hausbesuche berechne ich im Stadtgebiet oder im nahen Umkreis (bis 10 km) eine fixe Anfahrtspauschale von 30,– €. Diese deckt sowohl die Fahrtkosten als auch die Wegezeit ab.
Vorteile für Selbstzahler*innen
- Flexible Terminplanung:
Sie können Sitzungen nach Ihren Bedürfnissen vereinbaren, ohne auf die Vorgaben der Krankenkassen angewiesen zu sein. - Individuelle Dauer und Intensität:
Sitzungen können an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst werden – auch längere oder intensivere Gespräche sind möglich. - Diskretion und Privatsphäre:
Keine Abrechnung über die Krankenkasse bedeutet maximale Vertraulichkeit. - Ganzheitlicher Ansatz:
Ich kann auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und unterschiedliche Methoden kombinieren, ohne Einschränkungen durch Krankenkassenrichtlinien. - Kontinuität:
Sie entscheiden selbst über die Frequenz der Sitzungen, was besonders in belastenden Lebenssituationen stabilisierend wirken kann.